Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BELLEVUE Haus-, Objekt- und Mietverwaltungs GmbH

Vorbemerkung
Die BELLEVUE Haus-, Objekt- und Mietverwaltungs GmbH widmet sich der Erfüllung von Haus-, sowie Mietverwaltungsverträgen. Diese werden mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze durchgeführt.

1. Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeobjekten, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken. Die Grundlage hierfür bildet der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

2. Vertragsdauer und Kündigung

Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. Der Verwaltervertrag wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit einer vierteljährlichen Frist zum Ende der Vertragslaufzeit. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

3. Vergütung

Die Vergütung ist im Verwaltervertrag vereinbart. Sie ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt - es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

4. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.

5. Salvatorische Klausel

Abdingungen oder Nichtigkeiten einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der anderen nicht. Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Lichtenfels

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