Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BELLEVUE Objektvermittlungs und –betreuungs GmbH bezogen auf die Objektvermittlung

1. Vorbemerkung

Alle genannten Daten beruhen auf Angaben unseres Auftraggebers. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird daher nicht übernommen. Zwischenverkauf, bzw. Zwischenvermietung, -verpachtung bleibt vorbehalten.

2. Vertraulichkeit

Alle erlangten Informationen werden unsererseits vertraulich behandelt. Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich und vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen, Inserate und Kosten.

3. Provision

Kommt es aufgrund des Nachweises durch den Makler zu einem Vertragsabschluss, schuldet der Interessent/Käufer dem Makler die o. g. Provision auch dann, wenn ein Dritter den Vertragsabschluss erwirkt.

Die Vermittlungsprovision ist verdient, entsteht, ist fällig und zahlbar am Tage des Vertragsabschlusses, einer Anzahlung, der Beurkundung oder der Objektübergabe eines der durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Auch im Falle des Zustandekommens eines notariellen oder privatrechtlichen Vertrages über das genannte Objekt, auch ohne Mitwirkung des Maklers, auch zu einem späteren Zeitpunkt und zu anderen Bedingungen, zahlt der Kauf-/Mietinteressent und der Auftraggeber die vereinbarte Vermittlungsprovision.

Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers Gegenstand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben zwei Jahre Gültigkeit. Kommt innerhalb einer Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggebers ein weiteres Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit. Mitursächlichkeit genügt für den Provisionsanspruch.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragspartnern zu vertretenen Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war.

Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grund des Vertrages, wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevorstehenden Vertragsabschluss zu verständigen.

Der Makler übernimmt keine Garantie für die Bonität des Vertragspartners und die vertragsgerechte Erfüllung.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg nicht erreicht wird. Die Provision ist auch zu zahlen z. B. bei Miete statt Kauf und umgekehrt und auch beim Erwerb durch ein Zwangsversteigerungsverfahren.

Sollte das von uns nachgewiesene Objekt dem Auftraggeber bekannt sein, ist uns dies innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und bekannt zu geben, woher er Kenntnis vom Objekt erlangt hat, ansonsten gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.

4. Mitteilungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler umgehend von einem Vertragsabschluss zu unterrichten, auch in Fällen in denen die Maklerfirma nicht beteiligt war.

5. Haftung

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

6. Datenschutz

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte externer Links und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf diesem System.

7. Salvatorische Klausel

Abdingungen oder Nichtigkeiten einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit der anderen nicht.

8. Nebenabreden

Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen der Schriftform.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lichtenfels.

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