Haus & Objektverwaltung

Unser Leistungskatalog in der Wohneigentumsverwaltung (§ 27, Abs. 1 und 2 WEG).

Unser Leistungskatalog

  • Zertifizierte Immobilienverwaltung (IHK für Oberfranken)
  • Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Fortbildung nach den Rechtsgrundlagen der Paragraphen § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
  • Öffnungszeiten des Servicebüros: Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag geschlossen
  • Eigener Versammlungsraum im Servicebüro
  • Notfalltelefon außerhalb der Öffnungszeiten
  • Durchführung und Überwachung von Hausgeldzahlungen und sonstigen Zahlungseingängen sowie Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Rechnungseingangskontrolle incl. Zahlungsanweisungen
  • Objektbuchhaltung nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Verwaltung der Rücklagen sowie zinsgünstige Geldanlage
  • Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Erstellung des Protokolls zur Eigentümerversammlung und Führung der Beschlusssammlung
  • Umsetzung der durch die Eigentümer gefassten Beschlüsse
  • Errechnen und Anfordern von ggf. erforderlichen Sonderumlagen
  • Aufstellung der Hausordnung
  • Regelmäßige Objektbegehungen zur Feststellung und Aufdeckung von Modernisierungs- und Sanierungsbedarf
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Erfassung der notwendigen Maßnahmen, Preisanfragen, Beratung, Auftragsvergabe im vereinbarten finanziellen Rahmen und abschließende Rechnungskontrolle)
  • Teilnahme bei der Abnahme von Instandsetzungsmaßnahmen
  • Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Schadensmeldung bei Versicherungsfällen einschließlich der Veranlassung der Schadensbeseitigungsmaßnahmen sowie Abrechnung des Schadens mit der Versicherung
  • Abschließen, prüfen und optimieren von Verträgen im Rahmen der Verwaltertätigkeit
  • Beschaffen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer
  • Überwachung und Koordinierung der Hausmeistertätigkeiten
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz, Beratung und Informationen mit bzw. für die Eigentümer
  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und der Hausmeisterei
Maßgeblich ist der individuelle Verwaltervertrag
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