Mietverwaltung

Unser Leistungskatalog Mietverwaltung für Wohn- und Gewerbeobjekte.

Unser Leistungskatalog

  • Zertifizierte Immobilienverwaltung (IHK für Oberfranken)
  • Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Fortbildung nach den Rechtsgrundlagen der Paragraphen § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) und § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
  • Öffnungszeiten des Servicebüros: Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag geschlossen
  • Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
  • Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  • Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
  • Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustands und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit dem Auftraggeber
Maßgeblich ist der individuelle Verwaltervertrag
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